
By Christine Cornelius
Im Wesentlichen benennt das deutsche Arbeitsrecht drei Kernbereiche der illegalen Beschäftigung. Differenziert wird zwischen der so genannten illegalen Ausländerbeschäftigung, der illegalen Arbeitnehmerüberlassung und der Schwarzarbeit (vgl. Marschall 2003, S.184). Im Rahmen dieser Arbeit soll ausschließlich die illegale Beschäftigung von Migranten betrachtet werden. Auf die illegale Arbeitnehmerüberlassung und die Schwarzarbeit, die zwar auch, aber nicht ausschließlich von Migranten ausgeführt werden können, wird nicht eingegangen.
Auch die Folgen illegaler Beschäftigung für den Staat werden nur am Rande betrachtet. Vielmehr stehen die sozialen Folgen für die illegalen Arbeitnehmer selbst im Zentrum des Interesses.